Leitfaden für Interviewteilnehmer
Written by xaida   
Sunday, 23 October 2005
Kleiner Presseleitfaden für potentielle Interviewteilnehmer:
Danke an Eden!

1. Kommunikation mit Journalisten:
Bitte höflich bleiben. :) Wenn eine Interviewanfrage nicht nach eurem Geschmack formuliert sein sollte, kann man ruhig darüber diskutieren. Es empfielt sich jedoch nachzufragen, um sicherzugehen, daß kein Mißverständnis vorliegt.

2. Konditionen des Interviews klären:

a) Anonymität
Verschiedene Lösungen sind möglich, von vollständiger Anonymität mit falschem Nick/Namen bis hin zu kompletter Offenlegung (siehe Presseleitfaden für Journalisten).
=> Nur was dem Journalisten nicht gesagt wird, kann letzendlich auch nicht verwendet werden. Wer sich unsicher ist, sollte lieber weniger Infos preisgeben als zuviel.

b) Gegenleserecht
Bevor der Artikel erscheint hat der Interviewteilnehmer das Recht, die Intrepretation/Verwendung seiner Aussagen zu kontrollieren (= gegenzulesen). Leider halten sich daran die wenigsten Journalisten, weil es für sie ja auch ein gewisses Risiko darstellt, deshalb haltet es vorher explizit fest. Am besten schriftlich.

c) Exlusivitätsklausel
Manche Medienvertreter verlangen die Einhaltung einer Sperrfrist, währenddessen der Interviewteilnehmer keinem anderen Medium ein Interview gewähren und auch keine Informationen über das geführte Interview weitergeben darf. Nachfragen.

d) Vergütung
Nicht lumpen lassen! :)
Für aufwendigere Interviews (Printmedien) beträgt die Vergütung erfahrungsgemäß mindestens 100 Euro. TV-Medien haben ein höheres Budget & vergüten dementsprechend mehr, wenn man darauf anspricht (!). Sollte eine längere Anfahrt zum Interviewort notwendig sein, werden Kosten für Reise und/oder Logis übernommen - unbedingt klären, ob die Kosten im Vorfeld vom Verlagshaus/Produzenten getragen werden oder ob sie nachträglich rückerstattet werden (Belege aufheben!).

Wichtig:
Vereinbarungen schriftlich festhalten (Email oder noch besser unterschriebenes Papier). Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Konditionen durch den Journalisten/das Medium, sollte sich der Interviewte die Möglichkeit zur Absage des Interviews sichern.
=> Wir hatten schon den Fall, wo vereinbart wurde, daß keine Experten (Sexualwissenschaftler etc.) zur Sendung miteingeladen wurden - und dann doch welche aufkreuzten. Das passiert vor allem, wenn mehrere Redakteure/Interviewer/Moderatoren etc. an einem Beitrag arbeiten und die Absprache selten funktioniert. Ohne Ausstiegsklausel ein Problem.

3. Wann darf man ein Interview ablehnen/wann gilt eine Zusage als verbindlich?

Wenn die Interviewvereinbarung eine Ausstiegsklausel enthält, der vom Medienvertreter zugestimmt wurde, darf der Interviewteilnehmer zurücktreten. Ansonsten ist ein Interview von der ersten schriftlichen Zusage an verbindlich. Klärt daher vorher die Konditionen genau ab!
Last Updated ( Sunday, 23 October 2005 )

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